{"id":9462,"date":"2019-05-27T18:33:44","date_gmt":"2019-05-27T18:33:44","guid":{"rendered":"http:\/\/breicis.com\/?p=9462"},"modified":"2025-04-23T20:19:54","modified_gmt":"2025-04-23T20:19:54","slug":"die-neue-lettische-koerperschaftssteuer-wie-kann-sie-zum-eigenen-vorteil-genutzt-werden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/breicis.com\/de\/die-neue-lettische-koerperschaftssteuer-wie-kann-sie-zum-eigenen-vorteil-genutzt-werden\/","title":{"rendered":"Die neue lettische K\u00f6rperschaftssteuer: wie kann sie zum eigenen Vorteil genutzt werden?"},"content":{"rendered":"<h1><span style=\"color: #000000;\"><strong>Einf\u00fchrung<\/strong><\/span><\/h1>\n<p>2018 wurde in Lettland eine konzeptuell neue K\u00f6rperschaftssteuer eingef\u00fchrt. Damit entsteht f\u00fcr die Unternehmen die Pflicht zur Entrichtung der K\u00f6rperschaftssteuer erst zum Zeitpunkt der Gewinnaussch\u00fcttung.<\/p>\n<p>Sollte der Gewinn an die Anteilseigner als Dividende ausgezahlt werden, sind nat\u00fcrliche Personen dar\u00fcber hinaus nicht mehr verpflichtet, die Einkommenssteuer in H\u00f6he von 10% zu entrichten.<\/p>\n<p>Die neue Steuerregelung ist f\u00fcr viele ausl\u00e4ndische Unternehmen interessant, die sich dazu entscheiden, in Lettland ein Unternehmen zu gr\u00fcnden oder ihre Produktion vollst\u00e4ndig oder teilweise zu verlagern. Auch Anbieter internationaler Dienste (beispielsweise Unternehmen aus der IT-Branche) w\u00e4hlen Lettland als einen attraktiven Standort f\u00fcr ihre Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit aus.<\/p>\n<p>In diesem Artikel werden die wichtigsten Merkmale der neuen K\u00f6rperschaftssteuer, der Einfluss der Steuer auf die Anteilseigner und die m\u00f6glichen Vorteile vorgestellt, die sich aus der Ausnutzung der neuen Regelung der K\u00f6rperschaftssteuer ergaben. Zur leichteren Verst\u00e4ndlichkeit werden am Anfang des Artikels die wichtigsten \u00c4nderungen zusammengefasst, und im Anschluss die neue Regelung der K\u00f6rperschaftssteuer im Detail vorgestellt.<\/p>\n<p>Sollten Sie eine Beratung ben\u00f6tigen, wenden Sie sich bitte an uns per Mail an die Adresse:\u00a0 <a href=\"mailto:info@breicis.com\">info@breicis.com<\/a>.<\/p>\n<div class=\"fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-1 nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling\" style=\"--awb-background-position:left top;--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-padding-top:20px;--awb-padding-bottom:20px;--awb-padding-left:10px;--awb-background-color:#efefef;--awb-border-sizes-top:0px;--awb-border-sizes-bottom:0px;--awb-flex-wrap:wrap;\" ><div class=\"fusion-builder-row fusion-row\">\n<h1><strong>Zusammenfassung<\/strong><\/h1>\n<p>Die neue K\u00f6rperschaftssteuer wird erst zum Zeitpunkt der Gewinnaussch\u00fcttung f\u00e4llig. Bis dahin betr\u00e4gt der Steuersatz auf den Gewinn eines in Lettland gegr\u00fcndeten Unternehmens 0%. Bei der Berechnung der K\u00f6rperschaftssteuer wird das Prinzip 20%\/80% angewandt. Das bedeutet, dass der besteuerbare Netto-Betrag bei der Berechnung der zu bezahlenden K\u00f6rperschaftssteuer mit 20%\/80% zu multiplizieren ist.<\/p>\n<p>Der wichtigste Vorteil der K\u00f6rperschaftssteuer ist, dass die Entrichtung der Steuer aufgeschoben werden kann. Auf diese Weise ist es m\u00f6glich, diesen Betrag in die Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit oder in Investitionsinstrumente zu reinvestieren oder als Umlaufverm\u00f6gen im Unternehmen zu belassen ,Durch die Aufschiebung der Steuer auf einen sp\u00e4teren Zeitpunkt gewinnt das Unternehmen auch dadurch, dass der gegenw\u00e4rtige Wert einer in Zukunft zu bezahlbarer Steuer niedriger ist.<\/p>\n<h2><strong><em>Anteilseigner<\/em><\/strong><\/h2>\n<p>F\u00fcr Anteilseigner- nat\u00fcrliche Personen, Gebietsans\u00e4ssige von Lettland, ist die neue Steuer g\u00fcnstiger, denn k\u00fcnftig muss keine Steuer auf die ausgesch\u00fcttete Dividende entrichtet werden. Der neue Steuersatz betr\u00e4gt 20% vom Brutto-Betrag der Dividenden statt der vorherigen 15% und 10% Einkommensteuer. Dar\u00fcber hinaus sind Steuerinl\u00e4nder in Lettland von der Steuer in Lettland befreit, wenn sie Dividenden aus dem Ausland erhalten. Dies bedeutet, dass Lettland zu einem attraktiven Standort wird, um die Steuerlast zu reduzieren, sollten repatriierte Gewinne aus Investitionen in ausl\u00e4ndische Unternehmen erhalten werden.<\/p>\n<p>Ausl\u00e4ndische Anteilseigner- nat\u00fcrliche Personen, denen Aktien oder Kapitalanteile an einem lettischen Unternehmen geh\u00f6ren, sollen darauf achten, ob diese Anlage auch k\u00fcnftig vorteilhaft ist. Sollten die ausl\u00e4ndischen Anteilseigner planen, den Gewinn des lettischen Unternehmens auszusch\u00fctten und als Dividenden auszuzahlen, wird die in Lettland bezahlte Steuer im jeweiligen Land wahrscheinlich nicht gegen die im Ausland f\u00fcr die erhaltenen Dividenden zu bezahlende Steuer aufgerechnet. Als m\u00f6gliche L\u00f6sungen f\u00fcr ausl\u00e4ndische Anteilseigner k\u00f6nnte folgendes zu empfehlen sein:<\/p>\n<ol>\n<li>Den Steuersitz wechseln, zum lettischen Steuerinl\u00e4nder werden und sich von der Dividenden-Steuer befreien;<\/li>\n<li>Eine Holdinggesellschaft zwischen dem lettischen wirtschaftlich aktiven Unternehmen und dem Anteilseigner gr\u00fcnden;<\/li>\n<li>Die Finanzierung aus Eigenkapital zum Teil durch Darlehens-Finanzierung ersetzen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>F\u00fcr Anteilseigner- ausl\u00e4ndische juristische Personen wird der Anstieg des K\u00f6rperschaftssteuersatzes von 15% auf 20% durch den Wertr\u00fcckgang der zeitlich ausgesetzten Steuer ausgeglichen. Aus dem Grund ist der Einfluss der K\u00f6rperschaftssteuer l\u00e4ngerfristig neutral. Die einzige Ausnahme bilden m\u00f6glicherweise Produktionsunternehmen, f\u00fcr die die jetzigen, mit der Anschaffung von neuen Anlagen verbundenen Steuererm\u00e4\u00dfigungen verloren gehen.<\/p>\n<h2><strong><em>Finanzierung<\/em><\/strong><\/h2>\n<p>Von der lettischen Gesetzgebung wird die Finanzierung eines Unternehmens durch Darlehen nicht beschr\u00e4nkt (mit Ausnahme der Bedingungen f\u00fcr die Unterkapitalisierung, siehe weiter). Die Auszahlung aus einem lettischen Unternehmen als Darlehen wird beschr\u00e4nkt.<\/p>\n<h2><strong><em>Holdinggesellschaft<\/em><\/strong><\/h2>\n<p>Die Vorteile einer lettischen Holdinggesellschaft sind wie folgt:<\/p>\n<ol>\n<li>Die Ver\u00e4u\u00dferung von Anteilen wird nicht besteuert, sofern die Anteile vom lettischen Unternehmen mindestens 3 Jahre gehalten wurden;<\/li>\n<li>Die eingehenden und ausgehenden oder die durchflie\u00dfenden Dividenden werden nicht besteuert.<\/li>\n<\/ol>\n<\/div><\/div>\n<h1><strong>Die Prinzipien der neuen K\u00f6rperschaftssteuer\u00a0 <\/strong><\/h1>\n<p>Die neue Regelung der K\u00f6rperschaftssteuer st\u00fctzt sich auf das Modell des Kapitalflusses. Das lettische Unternehmen bezahlt die K\u00f6rperschaftssteuer zu dem Zeitpunkt, zu dem die Dividenden, die bedingten Dividenden oder den Dividenden angeglichene Zahlungen ausgezahlt werden. Dies bedeutet, dass lettische Unternehmen vom j\u00e4hrlichen Gewinn solange keine K\u00f6rperschaftssteuer zu bezahlen haben, bis eine von den angef\u00fchrten Auszahlungen get\u00e4tigt wird.<\/p>\n<p>Hierzu ein Beispiel: Nehmen wir an, dass ein lettisches Unternehmen 2018 einen Gewinn in H\u00f6he von 1,000,000 EUR erzielt hat. \u00a0Sollten die Anteilseigner die Entscheidung treffen, den Gewinn nicht zu auszusch\u00fctten, entstehen keine Steuerverpflichtungen. Treffen sie jedoch die Entscheidung, den gesamten Gewinn auszusch\u00fctten, wird f\u00fcr die Berechnung der Steuerschuld das Prinzip 20%\/80% angewandt. Dies bedeutet, dass der Netto-Dividendenbetrag durch 80% zu teilen und mit 20% zu multiplizieren ist. Sollten die Anteilseigner beschlie\u00dfen, 100% des Gewinns auszusch\u00fctten, betr\u00e4gt die zu bezahlende K\u00f6rperschaftssteuer 250,000 = 1,000,000: 80% x 20%.<\/p>\n<p>Der Vorteil der neuen K\u00f6rperschaftssteuer ist, dass die Einrichtung der Steuer bis zum Zeitpunkt der Gewinnaussch\u00fcttung ausgesetzt werden kann, und dieser Betrag zur Reinvestierung eingesetzt oder als Finanzierung einbehalten werden kann. Aus dem Grund ist die neue Regelung der K\u00f6rperschaftssteuer insbesondere f\u00fcr Unternehmen g\u00fcnstig, die nicht beabsichtigen, den Gewinn auszusch\u00fctten oder dies zumindest aussetzen wollen. Dar\u00fcber hinaus ist die neue Regelung der K\u00f6rperschaftssteuer f\u00fcr ausl\u00e4ndische Unternehmen g\u00fcnstig, die mit dem Ziel gegr\u00fcndet werden, bestimmte Funktionen der Unternehmensgruppe zu erf\u00fcllen. Typische Beispiele derartiger Organisationen sind Vertragsproduzenten, H\u00e4ndler mit begrenzter Risiko\u00fcbernahme, Holdinggesellschaften oder gemeinsame Dienstleistungszentren. Dies sind sogenannte \u201cAuszahlungszentren\u201d, in denen der Gewinn kumuliert wird &#8211; mit dem Ziel, die der Verrechnungspreisanforderungen abzudecken.<\/p>\n<h1><strong>Der Steuersatz <\/strong><\/h1>\n<p>Da die K\u00f6rperschaftssteuer erst zum Zeitpunkt der Gewinnaussch\u00fcttung anf\u00e4llt, betr\u00e4gt die K\u00f6rperschaftssteuer 0%, solange der Gewinn im Unternehmen belassen wird.<\/p>\n<p>Der K\u00f6rperschaftssteuersatz betr\u00e4gt 20% des Brutto-Betrags der Dividenden. Um den Brutto-Betrag der Dividenden zu berechnen, werden die Netto-Dividenden (Dividenden-Betrag, den der Anteilseigner erhalten m\u00f6chte) durch 0,8 geteilt. Auf diese Weise wird der Brutto-Betrag der Dividenden berechnet, f\u00fcr den der K\u00f6rperschaftssteuersatz in H\u00f6he von 20% angewandt wird. Der effektive Steuersatz, das hei\u00dft, der Satz, der von den Netto-Dividenden bezahlt wird, betr\u00e4gt 25%.<\/p>\n<p>Der Vergleich der jetzigen und der bisherigen Regelung der K\u00f6rperschaftssteuer finden Sie \u00a0<a href=\"http:\/\/breicis.com\/en\/comparison-current-upcoming-corporate-income-tax-system\/\">hier.<\/a><\/p>\n<h1><strong>Der Einfluss auf die Anteilseigner <\/strong><\/h1>\n<p>Die neue Regelung der K\u00f6rperschaftssteuer bezieht sich nicht nur auf das Unternehmen, sondern auch auf dessen Anteilseigner. Der Einfluss h\u00e4ngt jedoch vom Status des Anteilseigners ab.<\/p>\n<h2><strong><em>Anteilseigner: lettische Gebietsans\u00e4ssige- nat\u00fcrliche Personen<\/em><\/strong><\/h2>\n<p>Die von lettischen Steuerinl\u00e4ndern erhaltenen Dividenden werden nicht besteuert. Dies ergibt sich aus dem Prinzip, dass von der neuen K\u00f6rperschaftssteuer sowohl die K\u00f6rperschaftssteuer als auch die Einkommenssteuer mit einbezogen werden.<\/p>\n<p>Das Prinzip des freien Kapitalflusses legt fest, dass die Anteilseigner gleichbehandelt werden. Aus dem Grund wurde festgelegt, dass lettische Steuerinl\u00e4nder von der Zahlung der Steuer befreit werden, wenn sie Dividenden aus einem ausl\u00e4ndischen Unternehmen erhalten \u2013 unter der Bedingung, dass der Dividendenauszahler vom erzielten Gewinn die K\u00f6rperschaftssteuer entrichtet hat. Dies ist ein bedeutender Anreiz f\u00fcr ausl\u00e4ndische Investoren, die ihren Steuersitz mit dem Ziel wechseln m\u00f6chten, von ihren Anlagen Steuer einzusparen.<\/p>\n<h2><strong><em>Anteilseigner: ausl\u00e4ndische Gebietsans\u00e4ssige &#8211; nat\u00fcrliche Personen \u00a0<\/em><\/strong><\/h2>\n<p>Die lettische K\u00f6rperschaftssteuer ist keine Quellensteuer, Daher wird der Sitzstaat des ausl\u00e4ndischen Anteilseigners nicht erlauben, diese gegen die im Residenzstaat zu bezahlender Einkommensteuer zu kreditieren. Sollte beispielsweise ein russischer Gebietsans\u00e4ssiger, einziger Anteilseigner in einem lettischen Unternehmen, den Gewinn verteilen und 100,000 EUR als Dividende erhalten wollen, betr\u00e4gt die in Lettland zu bezahlende K\u00f6rperschaftssteuer 25,000 EUR. Beim Erhalt der Dividenden in H\u00f6he von 100,000 EUR in Lettland, ist der russische Steuerans\u00e4ssige verpflichtet, zus\u00e4tzlich 9% vom Dividenden-Einkommen zu bezahlen. Dies bedeutet, dass der effektive Steuersatz bis auf 34% ansteigt.<\/p>\n<p>Welche M\u00f6glichkeiten gibt es, die Steuerlast zu reduzieren? Offensichtlich sollte der ausl\u00e4ndische Anteilseigner zwischen dem lettischen Unternehmen und sich selbst als ausl\u00e4ndischen Steuerans\u00e4ssigen einen \u201eZwischenraum\u201c aufzubauen. Sollte als Vermittlung eine Holdinggesellschaft eingebaut wird, wird das Problem gel\u00f6st. Als Alternative gilt, das lettische Unternehmen zum Teil durch ein Darlehen zu finanzieren. Insbesondere, weil das neue Gesetz die Zinsenzahlungen nur mit dem Umfang des Eigenkapitals und den Anforderungen f\u00fcr die Festlegung von Verrechnungspreisen beschr\u00e4nkt.<\/p>\n<h2><strong><em>Anteilseigner: ausl\u00e4ndische juristische Personen <\/em><\/strong><\/h2>\n<p>F\u00fcr lettische Unternehmen ist die Steuerlast von 15% auf 20% gestiegen. Sollte die Auszahlung von Dividenden jedoch ausgesetzt werden, kann die Wertreduzierung der sp\u00e4ter bezahlten Steuer ihren Nennwertanstieg \u00fcbersteigen. Um haupts\u00e4chlich die Steuer einsparen, ist es zu empfehlen, die Entrichtung der Steuer m\u00f6glichst l\u00e4nger aufzuschieben, um davon zu profitieren, dass der zuk\u00fcnftige Wert der ausgesetzten Steuer niedriger als deren jetziger Wert ist.<\/p>\n<h1><strong>Die Steuerbasis <\/strong><\/h1>\n<p>Wie bereits erw\u00e4hnt wurde, wird die neue lettische K\u00f6rperschaftssteuer zum Zeitpunkt der Aussch\u00fcttung des Gewinns entrichtet, beispielsweise als Auszahlung von Dividenden. Allerdings kann der Gewinn nicht nur als Dividenden verteilt und ausgezahlt werden. Die Steuerbasis umfasst nicht nur die einfache Gewinnverteilung. Auf diese Weise wird die K\u00f6rperschaftssteuer sowohl zum Zeitpunkt der Aussch\u00fcttung des Gewinns als auch zum Zeitpunkt der Aussch\u00fcttung des bedingten Gewinns entrichtet.<\/p>\n<h1><strong>Die Verteilung des Gewinns <\/strong><\/h1>\n<p>Die Verteilung des Gewinns beinhaltet:<\/p>\n<ul>\n<li>die laufenden und au\u00dfergew\u00f6hnlichen Dividenden;<\/li>\n<li>die den Dividenden angleichenden Auszahlungen;<\/li>\n<li>die bedingten Dividenden (Art. 7)<\/li>\n<\/ul>\n<h1><strong>Die Verteilung des bedingten Gewinns <\/strong><\/h1>\n<p>Die folgenden Auszahlungen werden dem bedingt verteilten Gewinn angeglichen, der zur besteuerbaren Basis geh\u00f6rt (das hei\u00dft, besteuert wird):<\/p>\n<ul>\n<li>die mit der wirtschaftlichen T\u00e4tigkeit nicht verbundenen Ausgaben (Art. 8);<\/li>\n<li>die ungewissen Verbindlichkeiten (Art. 9);<\/li>\n<li>die zur Steuerbasis geh\u00f6renden erh\u00f6hten Zinsenzahlungen (Art. 10);<\/li>\n<li>Darlehen an verbundene Personen (Art. 11);<\/li>\n<li>Korrektur von Verrechnungspreisen<\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Ein Teil des \u00fcberstiegenen Wertes des Fremdvergleichsgrundsatzes (englisch:\u00a0<em>arm&#8217;s length principle)<\/em>, sofern das Unternehmen Waren\/ Dienstleistungen von einer verbundenen Person erworben hat, und zwar, f\u00fcr einen Preis, der den Wert des \u00a0\u00a0Fremdvergleichsgrundsatzes oder den Marktwert \u00fcbersteigt, und<\/li>\n<li>Der Mangel des erhaltenen Wertes, sofern das Unternehmen Waren\/ Dienstleistungen an eine verbundene Person unter dem Fremdvergleichsgrundsatz oder unter dem Marktpreis verkauft hat.<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>Waren, die ein Nicht-Gebietsans\u00e4ssiger seinen Mitarbeitern oder Vorstandsmitgliedern zur Verf\u00fcgung stellt;<\/li>\n<li>Liquidationsquote.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Aus der nicht besteuerbaren Grundlage werden Ausgaben f\u00fcr Repr\u00e4sentationszwecke und Ausgaben f\u00fcr Weiterbildungsma\u00dfnahmen des Personals, die 5% des Brutto-Gehalts des vorherigen Steuerjahres nicht \u00fcbersteigen und f\u00fcr die die Beitr\u00e4ge der Sozialversicherung bezahlt wurden, ausgeschlossen (das hei\u00dft, sie werden nicht besteuert), sofern diese Ausgaben geteilt von anderen Ausgaben erfasst wurden.<\/p>\n<h1><strong>Die Vorteile einer Holdinggesellschaft <\/strong><\/h1>\n<p>Die neue lettische Regelung der K\u00f6rperschaftssteuer hat zwei Vorteile, die sich auf die Holdinggesellschaften beziehen: Befreiung von der Kapitalertragsteuer und Befreiung von der Steuer f\u00fcr durchflie\u00dfende Dividenden.<\/p>\n<h2><strong><em>Befreiung von der Kapitalertragsteuer <\/em><\/strong><\/h2>\n<p>Ein lettisches Unternehmen kann die Steuergrundlage vom Kapitalgewinn, den das Unternehmen durch die Ver\u00e4u\u00dferung der Anteile erzielt hat, reduzieren, sofern das lettische Unternehmen die Anteile zum Zeitpunkt der Ver\u00e4u\u00dferung mindestens 36 Monate gehalten hat (Art. 13).<\/p>\n<p>Sollte eine lettische Holdinggesellschaft Anteile verkauft hat, die ihr weniger als 3 Jahre geh\u00f6rt haben, soll das Unternehmen keine Steuer bezahlen. Sollte jedoch das Unternehmen die Anteile mindestens 3 Jahre in seinem Besitz gehabt haben, kann es den Kapitalgewinn als Dividenden auszuzahlen, ohne sie zu besteuern. Dies bedeutet, dass die neue lettische K\u00f6rperschaftssteuer langfristige Anlagen f\u00f6rdert. Jedoch sind auch kurzfristige Spekulationen g\u00fcnstig, sollte das Unternehmen den Gewinn reinvestieren und nicht aussch\u00fctten.<\/p>\n<h2><strong><em>Die <\/em><\/strong><strong><em>durchflie\u00dfenden Dividenden<\/em><\/strong><\/h2>\n<p>Die durchflie\u00dfenden Dividenden sind ein unabdingbarer Bestandteil der neuen K\u00f6rperschaftssteuer. Da der Gewinn nur einmal besteuert werden soll, werden die durchflie\u00dfenden Dividenden nicht besteuert.<\/p>\n<p>Sollte also ein lettisches Unternehmen Dividenden von einem anderen lettischen oder ausl\u00e4ndischen Unternehmen erhalten, das in seinem Sitzstaat die K\u00f6rperschaftssteuer bezahlt hat, entrichtet das Unternehmen diese durchflie\u00dfenden Dividenden, ohne sie zu besteuern. Dieses Prinzip bezieht sich nicht auf Dividenden, die aus Niedrigsteuergebieten (Offshore) erhalten wurden.<\/p>\n<p>Dies ist ein gutes Instrument f\u00fcr Anlagen in Unternehmen, die ein stabiles und hohes Verh\u00e4ltnis von Dividenden-Auszahlungen haben, denn Dividenden k\u00f6nnen \u00fcber die Holdinggesellschaft ausgezahlt werden, ohne Steuer zu entrichten.<\/p>\n<h1><strong>Finanzierung<\/strong><\/h1>\n<h2><strong><em>Darlehen an verbundene Personen <\/em><\/strong><\/h2>\n<p>Die neue K\u00f6rperschaftssteuer beschr\u00e4nkt die Darlehensvergabe an Anteilseigner und verbundene Personen, die keine Tochterunternehmen sind.<\/p>\n<p>Darlehen an verbundene Personen werden einem bedingt verteilten Gewinn angeglichen, wof\u00fcr K\u00f6rperschaftssteuer zu entrichten ist. Demnach wird also das Prinzip 20%\/80% angewandt.<\/p>\n<p>Dies bezieht sich jedoch nicht auf Darlehen, die:<\/p>\n<ol>\n<li>ein Anteilseigner an sein Tochterunternehmen vergibt;<\/li>\n<li>ein Unternehmen an seine st\u00e4ndige Vertretung im Ausland vergibt;<\/li>\n<li>Genossenschaften im Bereich der Land- und Forstwirtschaft an ihre Mitglieder vergeben, sofern das Darlehen f\u00fcr die F\u00f6rderung der Unternehmert\u00e4tigkeit vergeben wurde.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Die vorher angef\u00fchrte Bedingung 20%\/80% bezieht sich nicht auf:<\/p>\n<ol>\n<li>Darlehen, die von einer nicht verbundenen Person erhalten wurden;<\/li>\n<li>Darlehen, die innerhalb eines Steuerjahres vergeben wurden, in dem es keinen unverteilten Gewinn gegeben hat;<\/li>\n<li>in vorherigen Jahren vergebene Darlehen, deren Summe die H\u00f6he des Eigenkapitals nicht \u00fcbersteigt, au\u00dfer die oben angef\u00fchrten Darlehen;<\/li>\n<li>Darlehen, die innerhalb von 12 Monaten zur\u00fcckbezahlt werden;<\/li>\n<li>Darlehen, die von einem Unternehmen vergeben werden, dem der Status eines sozialen Unternehmens gew\u00e4hrt wurde.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Bei der R\u00fcckzahlung des vorher erhaltenen Darlehens ist das Unternehmen berechtigt, die besteuerbare Basis um den Betrag des gel\u00f6schten Darlehens zu vermindern. Somit grenzt das Gesetz die Finanzierung des Unternehmens durch Darlehen nicht ein (mit Ausnahme der Bestimmungen der Unterkapitalisierung, worauf nachfolgend eingegangen wird), es beschr\u00e4nkt jedoch die Geldvergabe als Darlehen.<\/p>\n<h2><strong><em>Eingrenzungen der Zinsenausgaben <\/em><\/strong><\/h2>\n<p>Die neue Regelung der K\u00f6rperschaftssteuer beinhaltet auch weiter die Bestimmungen zur Unterkapitalisierung. Allerdings sind sie viel g\u00fcnstiger und erlauben, die Finanzierung der Schulden zu erh\u00f6hen. Gem\u00e4\u00df der neuen Regelung ist der Steuersatz, der den zul\u00e4ssigen Steuersatz \u00fcbersteigt, eine bedingte Gewinnverteilung, f\u00fcr die die K\u00f6rperschaftssteuer angewandt wird.<\/p>\n<p>Der \u00dcberschreitungssatz ist:<\/p>\n<ul>\n<li>Die Summe der Zinsenzahlungen, die das Verh\u00e4ltnis zwischen den Schulden und dem Eigenkapital 4 zu 1 \u00fcbersteigt;<\/li>\n<li>Die Summe der Zinsenzahlungen, die 3 Millionen Euro \u00fcbersteigt und 30 % von EBITDA betr\u00e4gt.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Bestimmungen zur Unterkapitalisierung beziehen sich nicht auf Darlehen, die von Kreditinstituten (in Lettland, im EWR oder in einem Land, mit dem ein Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet wurde) vergeben wurden, sowie auf weitere Finanzierungsarten, die von spezialisierten Finanzinstituten gew\u00e4hrt wurden.<\/p>\n<p>K\u00fcnftig wird bei der Einhaltung der Bestimmungen zur Unterkapitalisierung der gewichtete Durchschnittszinssatz der Banken nicht in Betracht gezogen. In der Praxis bedeutet das, dass die Anteilseigner, wenn sie eine Finanzierung durch Darlehen erhalten, das Stammkapital gem\u00e4\u00df den Bestimmungen zur Unterkapitalisierung strukturieren, sowie das Prinzip des Fremdvergleichsgrundsatzes bez\u00fcglich den Darlehenszinsen einhalten sollen. Der Zinssatz soll das Risiko des Darlehensnehmers und weitere Faktoren widerspiegeln. Auf diese Weise kann der zul\u00e4ssige Zinssatz h\u00f6her sein als vorher.<\/p>\n<h2><strong><em>Korrekturen von Verrechnungspreisen<\/em><\/strong><\/h2>\n<p>Eine Abweichung vom Marktwert der Transaktion, die f\u00fcr den Gesch\u00e4ftspartner g\u00fcnstig ist, wird einem bedingt verteilten Gewinn angeglichen, f\u00fcr die die K\u00f6rperschaftssteuer angewandt wird. Aus diesem Grund haben lettische Unternehmen in Transaktionen mit verbundenen Personen die Prinzipien von Verrechnungspreisen einzuhalten und die Dokumentation zu den Verrechnungspreisen zu erstellen.<\/p>\n<p>Die g\u00fcltigen Anforderungen f\u00fcr die Verrechnungspreise werden auf unserer Webseite erkl\u00e4rt, die speziell den Verrechnungspreisen gewidmet ist:\u00a0<a href=\"http:\/\/www.transfer-pricing.lv\/\">www.transfer-pricing.lv<\/a>.<\/p>\n<h1><strong>Die mit der wirtschaftlichen T\u00e4tigkeit nicht verbundenen Ausgaben <\/strong><\/h1>\n<p>Das neue Gesetz \u00fcber die K\u00f6rperschaftssteuer gleicht die mit der wirtschaftlichen T\u00e4tigkeit nicht verbundenen Ausgaben einem bedingt verteilten Gewinn an, der in die besteuerbare Basis aufgenommen werden soll.<\/p>\n<p>Mit der wirtschaftlichen T\u00e4tigkeit nicht verbundene Ausgaben sind:<\/p>\n<ul>\n<li>Kosten, von denen die Eigent\u00fcmer oder die Mitarbeiter des Unternehmens im Ergebnis direkt profitieren (sofern keine Einkommensteuer anzuwenden ist);<\/li>\n<li>Verminderung des Gewinns, des Umsatzes oder einer weiteren Grundlage, die auf eigene Initiative oder auf Weisung eines Mitglieds erfolgt;<\/li>\n<li>Schenkungen, Spenden und Darlehen (au\u00dfer dem Einkommen angeglichene Darlehen, f\u00fcr die die Einkommensteuer angewandt wird);<\/li>\n<li>Spenden, mit Ausnahmen von denjenigen, auf denen Steuererm\u00e4\u00dfigung angewandt wird;<\/li>\n<li>Kosten f\u00fcr den Erwerb von Aktiva, die ab 01.01.2018 erworben wurden, deren Nutzung mit der wirtschaftlichen T\u00e4tigkeit nicht verbunden ist, sowie die Unterhaltskosten dieser Aktiva;<\/li>\n<li>die Wertminderung der Aktiva und deren Unterhaltskosten, sofern sie vor 31.12.2017 erworben wurden und deren Nutzung mit der wirtschaftlichen T\u00e4tigkeit nicht verbunden ist;<\/li>\n<li>Repr\u00e4sentationskosten und Ausgaben f\u00fcr Weiterbildungsma\u00dfnahmen des Personals, die im laufenden Steuerjahr 5% des Brutto-Gehalts des vorherigen Steuerjahres nicht \u00fcbersteigen, f\u00fcr die die Beitr\u00e4ge der Sozialversicherung bezahlt wurden;<\/li>\n<li>Kosten, die mit dem repr\u00e4sentativen Fahrzeug verbunden sind;<\/li>\n<li>Kosten f\u00fcr das Begehen einer Straftat oder f\u00fcr den Zweck der Bestechung;<\/li>\n<li>Bu\u00dfgelder, Vertragsstrafen, Geldstrafen, sofern diese unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig zum Gesch\u00e4ftswert sind oder an eine verbundene Person oder eine Person in einem Niedrigsteuergebiet bezahlt wurden;<\/li>\n<li>\u00fcberzogene Betr\u00e4ge f\u00fcr die Gewinnung (Nutzung) von nat\u00fcrlichen Ressourcen;<\/li>\n<li>das nicht erzielte Einkommen von einer Rechte\u00fcbertragung, au\u00dfer die Bestimmungen im Art. 8 Abs.11d;<\/li>\n<li>die Unterhaltskosten von bei einem Kreditinstitut verpf\u00e4ndeten Eigentum, sowie die Zahlungen der Grundsteuer, die vom Kreditinstitut geleistet wurden;<\/li>\n<li>Treibstoffkosten, die die festgelegten Grenzen \u00fcberschreiten.<\/li>\n<\/ul>\n<h1><strong>Das Steuerjahr <\/strong><\/h1>\n<p>Der Steuerzeitraum ist ein Kalendermonat. Die Erkl\u00e4rung \u00fcber die K\u00f6rperschaftssteuer wird f\u00fcr jeden Monat bis zum 20. Kalendertag des folgenden Monats eingereicht.<\/p>\n<p>Sollte der Zeitraum der Vorlage der Steuererkl\u00e4rung ein Quartal sein, wird diese einmal im Quartal eingereicht.<\/p>\n<h1><strong>Die Steuererm\u00e4\u00dfigungen <\/strong><\/h1>\n<p>Der Gro\u00dfteil der Steuererm\u00e4\u00dfigungen wurde nach der Steuerreform abgeschafft. Die beibehaltenen Steuererm\u00e4\u00dfigungen werden nachfolgend zusammengefasst.<\/p>\n<h2><strong><em>Die Steuererm\u00e4\u00dfigungen f\u00fcr Spenden <\/em><\/strong><\/h2>\n<p>Gemeinn\u00fctzige Organisationen, Haushaltsbeh\u00f6rden und staatliche Kapitalgesellschaften k\u00f6nnen eine Erm\u00e4\u00dfigung der K\u00f6rperschaftssteuer f\u00fcr Spenden (Art. 12 des Gesetzes \u00fcber die K\u00f6rperschaftssteuer) auf drei Arten bekommen:<\/p>\n<ul>\n<li>der gespendete Betrag wird nicht in die besteuerbare Basis aufgenommen, jedoch nicht mehr als 5% vom Gewinn des vorherigen Steuerjahres nach der Berechnung der Steuer;<\/li>\n<li>der gespendete Betrag wird nicht in die besteuerbare Basis aufgenommen, jedoch nicht mehr als 2% vom gesamten f\u00fcr die Arbeitnehmer berechneten Brutto-Gehalt des vorherigen Steuerjahres, von dem die Beitr\u00e4ge der Sozialversicherung bezahlt wurden;<\/li>\n<li>die von den Dividenden berechnete K\u00f6rperschaftssteuer wird um 75% des gespendeten Betrags reduziert, jedoch nicht mehr als 20% von der von den Dividenden berechneten K\u00f6rperschafssteuer.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die angef\u00fchrten Erm\u00e4\u00dfigungen beziehen sich auf die Gesamtsumme der Spenden innerhalb eines Steuerjahres.<\/p>\n<h2><strong><em>Steuererm\u00e4\u00dfigungen f\u00fcr gro\u00dfe Investitionsprojekte und die Sonderwirtschaftszonen \u00a0<\/em><\/strong><\/h2>\n<p>Lettische Unternehmen, deren zu unterst\u00fctzenden Investitionsprojekte bis zum 31. Dezember 2017 vom Ministerkabinett genehmigt wurden (Art. 17.<sup>2<\/sup> des Gesetzes \u00fcber die K\u00f6rperschaftssteuer), sind berechtigt, Steuererm\u00e4\u00dfigung anzuwenden.<\/p>\n<p>Lettische Unternehmen sind berechtigt, die zu Steuerschuld um die Erm\u00e4\u00dfigung f\u00fcr die Sonderwirtschaftszonen zu mindern.<\/p>\n<h1><strong>Die Vorlage der Steuererkl\u00e4rung <\/strong><\/h1>\n<p>F\u00fcr den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2018 wird f\u00fcr die K\u00f6rperschaftssteuer eine Steuererkl\u00e4rung eingereicht. Nach der Einreichung der ersten Steuererkl\u00e4rung ist das Unternehmen verpflichtet, die K\u00f6rperschaftssteuer bis zum 20. Juli 2018 zu entrichten.<\/p>\n<p>\u00dcber die folgenden Monate wird die Steuererkl\u00e4rung \u00fcber die K\u00f6rperschaftssteuer jeden Monat bis zum 20. Kalendertag eingereicht.<\/p>\n<p>Sollte im laufenden Monat kein mit der K\u00f6rperschaftssteuer besteuerbares Objekt entstanden ist, ist die Steuererkl\u00e4rung \u00fcber die K\u00f6rperschaftssteuer nicht eingereicht zu werden (au\u00dfer die Steuererkl\u00e4rung \u00fcber den letzten Monat des Steuerjahres).<\/p>\n<h1><strong>Die Anwendung der Steuer f\u00fcr die Nicht-Gebietsans\u00e4ssige: Quellensteuern <\/strong><\/h1>\n<p>Lettische Unternehmen sollen die K\u00f6rperschaftssteuer bei Nicht-Gebietsans\u00e4ssigen einhalten, sofern ihnen ein Entgelt f\u00fcr folgende Gesch\u00e4fte ausgezahlt wird:<\/p>\n<ul>\n<li>f\u00fcr Leitungs- und Beratungsdienstleistungen -20%;<\/li>\n<li>f\u00fcr die Enteignung eines in Lettland befindlichen unbeweglichen Gutes\u2013 3% vom Betrag;<\/li>\n<li>bei einer Zahlung an Nicht-Gebietsans\u00e4ssige in Niedrigsteuergebieten und in Steuerfreizonen\u2013 20% (es sind Ausnahmen m\u00f6glich, sofern der Erwerbspreis der Waren dem Prinzip des Fremdvergleichsgrundsatzes entspricht oder falls die Steuerbeh\u00f6rde eine Genehmigung erteilt hat, die Steuer nicht anzuwenden).<\/li>\n<\/ul>\n<h1><strong>\u00dcbergangsfragen <\/strong><\/h1>\n<h2><strong><em>Die \u00dcbertragung von Steuerverlusten <\/em><\/strong><\/h2>\n<p>Die bis zum 31. Dezember 2017 entstandenen Steuerverluste k\u00f6nnen auf die folgenden Jahre \u00fcbertragen werden. Der Steuerzahler kann die f\u00fcr die Dividenden berechnete K\u00f6rperschaftssteuer um 15% der im vorherigen Steuerjahr entstandenen Verluste reduzieren. Sollte der Steuerzahler diesen Betrag nicht oder nur zum Teil nutzen, kann der \u00fcbrig geblieben Betrag auf die folgenden vier Steuerjahre \u00fcbertragen werden.\u00a0 Jedoch ist der Steuerzahler nicht berechtigt, die im laufenden Steuerjahr zu bezahlender Steuer mehr als um 50% vom berechneten Betrag der K\u00f6rperschaftssteuer zu reduzieren. Aus dem Grund k\u00f6nnen die Unternehmen, die hohe Steuerverluste kumuliert haben, diese in voller H\u00f6he h\u00f6chstwahrscheinlich nicht zur\u00fcckbekommen.<\/p>\n<h2><strong><em>Der unverteilte Gewinn der vorherigen Steuerjahre <\/em><\/strong><\/h2>\n<p>F\u00fcr den Gewinn, der bis zum 31. Dezember 2017 kumuliert wurde, wird die \u201calte\u201d Regelung der K\u00f6rperschaftssteuer angewandt. Den Unternehmen wurde ein \u00dcbergangszeitraum von zwei Jahren gew\u00e4hrt, in welchem die neue K\u00f6rperschaftssteuer in Bezug auf den \u201calten\u201d Gewinn nicht angewandt wird. Innerhalb des \u00dcbergangszeitraums werden f\u00fcr Dividenden, die an nat\u00fcrliche Personen ausgezahlt werden (Gebietsans\u00e4ssige und Nicht- Gebietsans\u00e4ssige) eine Einkommensteuer in H\u00f6he von 10% angewandt. Von 2021 an betr\u00e4gt der Einkommensteuersatz 20%. F\u00fcr die Zahler der Mikrounternehmensteuer wird 2018 bei der Verteilung sowohl des kumulierten \u201calten\u201d als auch des \u201cneuen\u201d Gewinns f\u00fcr die ausgezahlten Dividenden die Einkommensteuer in H\u00f6he von 20% angewandt<\/p>\n<h2><strong><em>Steuervorauszahlungen <\/em><\/strong><\/h2>\n<p>Die Steuervorauszahlungen werden von den Steuerzahlern nur innerhalb des \u00dcbergangszeitraums vom 1. Januar 2018 bis zum 30. Juni 2018 geleistet. Die H\u00f6he der Steuervorauszahlung betr\u00e4gt 1\/12 von der Steuer f\u00fcr das Jahr 2016.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Einf\u00fchrung 2018 wurde in Lettland eine konzeptuell neue K\u00f6rperschaftssteuer eingef\u00fchrt. Damit entsteht f\u00fcr die Unternehmen die Pflicht zur Entrichtung der K\u00f6rperschaftssteuer erst zum Zeitpunkt der Gewinnaussch\u00fcttung. Sollte der Gewinn an die Anteilseigner als Dividende ausgezahlt werden, sind nat\u00fcrliche Personen dar\u00fcber hinaus nicht mehr verpflichtet, die Einkommenssteuer in H\u00f6he von 10% zu entrichten. 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