Uzņēmuma reģistrācija
Eintragung eines Unternehmens in Lettland
Eintragung eines Unternehmens in Lettland: Vorteile und Arten
Vor der Gründung des Unternehmens wird unser Team Ihnen die für Ihre Unternehmertätigkeit erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen, Sie in Bezug auf die Gründung eines Unternehmens und die anfallenden Steuern beraten und Einsicht in sonstige Anforderungen, die mit der Geschäftstätigkeit in Lettland verbunden sind, verschaffen.
Mit der Gründung eines Unternehmens in Lettland ergibt sich die Möglichkeit, sowohl mit Unternehmen der Europäischen Union als auch mit Unternehmern in Osteuropa Geschäfte zu tätigen. Die EU-Mitgliedschaft von Lettland sichert den Unternehmern Zugang zum EU-Markt. Darüber hinaus gehören zu den Vorteilen von Lettland die günstige geografische Lage, Kenntnisse der russischen Sprache und Informationen über den Markt, die Zugang zum Osteuropäischen Markt verschaffen.
Die Wettbewerbsfähigkeit von Lettland wird durch die eingeführten Steuerermäßigungen erhöht. Darüber hinaus gibt es eine besonders günstige Regelung der Körperschaftssteuer, laut der es erlaubt ist, die Entrichtung der Körperschaftssteuer bis zum Zeitpunkt auszusetzen, wenn der Gewinn in Dividenden aufgeteilt wird, und es wird eine Befreiung von der Zahlung der Steuer für Kapitalzuwachs, das im Ergebnis des Aktienverkaufs entstanden ist, angewandt (Lettische Holding-Regelung).

Die in Lettland bestehende Gesetzgebung ist auf die Förderung der Geschäftstätigkeit orientiert und sichert gleiche Bestimmungen sowohl für ausländische als auch für hiesige Investitionen. Lettland hat ein „freundliches” Umfeld für Geschäftstätigkeiten, das Zugang zu verlässlichen und qualifizierten Arbeitskräften und zu einer nach internationalen Standards entwickelten Infrastruktur verschafft, dabei sind die Kosten für die Führung der Geschäftstätigkeit im Vergleich zu vielen EU-Mitgliedsstaaten niedriger. In der Studie der Weltbank „Doing Business Survey 2020”, die das Unternehmensumfeld untersucht, befindet sich Lettland auf Platz 19 unter den Ländern, die ein günstiges Umfeld für die Unternehmertätigkeit aufweisen.
Die Eintragung des Unternehmens in Lettland bedeutet für die Unternehmer oft eine Reduzierung der Verwaltungskosten, und dies verschafft die Möglichkeit, die eingesparten Mittel in die Entwicklung des Unternehmens zu investieren. Die günstige Struktur der Steuer für Holdinggesellschaften garantiert eine Reduzierung des als Steuer anfallenden Betrags und die Rückführung der Gewinnsteuer.
Vor der Gründung des Unternehmens hilft unser Team, die Möglichkeiten zu analysieren, die Lettland für Ihr Unternehmen bieten kann, die erforderlichen Informationen zur Gründung eines Unternehmens und die anzuwendenden Steuern zu erhalten, sowie gewährt Ihnen Einsicht in sonstige Anforderungen, die mit der Geschäftstätigkeit in Lettland verbunden sind.
Typische Arten der Geschäftstätigkeit in Lettland
Von ausländischen Investoren werden Lettland gewöhnlich folgende Geschäftstätigkeiten gewählt:
- Handelsunternehmen. Lettische Unternehmen werden für Handelsziele zwischen der EU und der GUS benutzt. Darüber hinaus ermöglichen die geografische Lage von Lettland und die Transportmöglichkeiten die lettischen Unternehmen als Handelszentren zwischen dem Westen und dem Osten zu nutzen. Lettische Unternehmen können für den Handel mit den EU-Staaten benutzt werden, denn es ist leicht das Unternehmen als Mehrwertsteuerzahler einzutragen, was für die innengemeinschaftlichen Lieferungen erforderlich ist. Für den Verkauf von Waren an europäische Länder wird O% MwSt. berechnet, die bezahlte Vorsteuer für das lettische Unternehmen wird vollständig zurückerhalten. Es ist darauf hinzuweisen, dass für die Ausfuhr von Waren aus den Drittstaaten eine besondere MwSt.-Regelung angewandt wird, dies bedeutet, dass die MwSt. erfasst (jedoch nicht bezahlt) wird, und auf diese Weise wird der Geldfluss vermieden.
- Vertragshersteller. Oft gründen ausländische Unternehmen in Lettland Strukturen, die sich mit der Produktion beschäftigen. Der Grund dafür sind motivierte Arbeitskräfte, niedrige Kosten und günstige Steuerregelungen für produzierende Unternehmen – 0% Körperschaftssteuer für reinvestierten Gewinn.
- Lettische Holdinggesellschaft. Die Regelung für Aktiengesellschaften ist in Lettland attraktiv, denn sie beinhaltet die Befreiung von der Teilnahme und legt keine Eingrenzungen für Eigentumsrechte auf die Aktien der Unternehmen fest. Wie bereits angeführt, ist die Auszahlung des Kapitals und des Gewinns in der Mehrheit der Fälle frei von der Einhaltung der Steuer, mit Ausnahme von Zahlungen, die mit der Seegerichtbarkeit verbunden sind. In Verbindung mit den aktuellen Ereignissen in der Welt haben sich mehrere Strukturen in Offshore-Gebieten dem OECD-Übereinkommen angeschlossen und sie werden nicht mehr als Strukturen in Offshore-Gebieten angesehen.
- Dienstleistungszentren. Die entwickelte Infrastruktur, hochqualifizierte Arbeitskräfte und niedrige Kosten ermöglichen die Gründung von effizienten Dienstleistungszentren, wie z. B. Logistikmanagement, IT usw.
- Handel mit Wertpapieren. Einnahmen aus dem Verkauf von Wertpapieren an der Börse sind von den Steuern befreit, bis sie in Dividenden aufgeteilt werden. Aus diesem Grund können lettische Unternehmen gegründet werden, die mit gelisteten Wertpapieren – Aktien, Schuldverschreibungen u.a. – handeln.
- Filiale eines ausländischen Unternehmens in Lettland. Mit dem Ziel Handel zu treiben, kann ein Offshore-Unternehmen eine lettische Filiale gründen und diese für den Erwerb/ Verkauf von Waren in der EU und/oder zwischen der EU und Drittländern nutzen. Der Vorteil der lettischen Filiale ist, dass sie die von den Banken verlangte obligatorischen Anforderungen zur Transparenz der Tätigkeit sicherstellt, die für die Eröffnung eines Kontos erforderlich ist. Darüber hinaus wird dadurch das Problem des Informationsaustausches zwischen den Finanzämtern der eingebundenen Staaten gelöst.
- Vertretung eines ausländischen Unternehmens in Lettland, um in Lettland Marketing- und sonstige Aktivitäten durchzuführen, die mit der Unternehmertätigkeit nicht verbunden sind. Die Gründung einer Vertretung in Lettland ist einfach. Eine Vertretung wird in Lettland nicht als Zahler der Körperschaftssteuer angesehen und außer der Lohnsteuer muss sie keine weiteren Steuern entrichten. Das Büro einer Vertretung wird oft als ein Mittel benutzt, um eine befristete Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten.
In Lettland sind folgende Arten der Unternehmertätigkeit möglich:
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SIA);
- Aktiengesellschaft (AS);
- Partnerschaft;
- Filiale;
- Ständige Vertretung;
- Vertretung (für Handlungen, die mit der Unternehmertätigkeit nicht verbunden sind oder für vorbereitende Handlungen).
Verfahren zur Eintragung des Unternehmens
Die Eintragung eines Unternehmens in Lettland umfasst folgende Schritte (nachfolgend werden Handlungen für die Eintragung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung beschrieben):
- Als Erstes muss der Aktionär folgende detaillierte Information einreichen:
- der gewünschte Name des Unternehmens (oder mehrere mögliche Namen);
- Informationen zum Aktionär (Name, Passangaben und Adresse des Wohnorts der Person, Sitz des Unternehmens);
- Wert des Stammkapitals, Anzahl der Aktien;
- Informationen zum Vorstandsmitglied/ zu den Vorstandsmitgliedern;
- sonstige wesentliche Information.
- Auf Grundlage der vom Kunden erteilten Information werden von uns Dokumente vorbereitet, die für die Eintragung des Unternehmens in lettischer und englischer (oder russischer) Sprache erforderlich sind. Es gibt bestimmte Dokumente, die vom Notar beglaubigt oder mit elektronischer Unterschrift unterzeichnet werden müssen.
- Vor der Eintragung des Unternehmens muss ein vorläufiges Bankkonto eröffnet und darauf mindestens 50% vom Stammkapital eingezahlt werden. Wir können aufgrund einer Vollmacht ein vorläufiges Bankkonto eröffnen.
- Wenn das Stammkapital eingezahlt ist, werden die Dokumente beim Handelsregister zur Prüfung und zur Eintragung des Unternehmens vorgelegt.
- Das Unternehmen wird innerhalb von 3 Werktagen eingetragen, falls die reguläre Siegelgebühr (143 EUR) bezahlt wird, oder innerhalb eines Werktags bei dreifacher Siegelgebühr.
- Nachdem das Unternehmen gegründet wurde, muss das vorläufige Bankkonto in ein ständiges Konto geändert werden. Für die Eröffnung eines ständigen Kontos ist die Anwesenheit eines Vertreters des neu gegründeten Unternehmens erforderlich. Die Anwesenheit hängt von dem entsprechenden Kunden und von den Informationen ab, die der Kunde der Bank erteilen kann. Jedoch ist es auch möglich, das Bankkonto im Fernverfahren zu eröffnen.
- Nach der Eintragung des Unternehmens muss der Vertreter des Unternehmens eine Einigung mit dem Staatlichen Einnahmedienst über den Zugang zum elektronischen Erklärungssystem unterzeichnen, über die die Steuererklärungen eingereicht werden müssen.
Unsere Dienstleistungen
Wir verfügen über ein umfassendes Leistungsangebot, das für die Eröffnung eines Unternehmens in Lettland erforderlich ist und stellen zusätzliche Dienstleistungen sicher, darunter Buchführung und Rechtsberatung. Wir bieten folgende Dienstleistungen:
- Eintragung eines lettischen Unternehmens ins Handelsregister der Republik Lettland;
- Eintragung einer Filiale eines ausländischen Unternehmens ins Handelsregister der Republik Lettland;
- Eintragung einer ständigen Vertretung eines ausländischen Unternehmens beim Staatlichen Einnahmedienst;
- Eintragung der MwSt. beim Staatlichen Einnahmedienst;
- Dienstleistungen der Buchführung.