Einführung
2018 wurde in Lettland eine konzeptuell neue Körperschaftssteuer eingeführt. Damit entsteht für die Unternehmen die Pflicht zur Entrichtung der Körperschaftssteuer erst zum Zeitpunkt der Gewinnausschüttung.
Sollte der Gewinn an die Anteilseigner als Dividende ausgezahlt werden, sind natürliche Personen darüber hinaus nicht mehr verpflichtet, die Einkommenssteuer in Höhe von 10% zu entrichten.
Die neue Steuerregelung ist für viele ausländische Unternehmen interessant, die sich dazu entscheiden, in Lettland ein Unternehmen zu gründen oder ihre Produktion vollständig oder teilweise zu verlagern. Auch Anbieter internationaler Dienste (beispielsweise Unternehmen aus der IT-Branche) wählen Lettland als einen attraktiven Standort für ihre Geschäftstätigkeit aus.
In diesem Artikel werden die wichtigsten Merkmale der neuen Körperschaftssteuer, der Einfluss der Steuer auf die Anteilseigner und die möglichen Vorteile vorgestellt, die sich aus der Ausnutzung der neuen Regelung der Körperschaftssteuer ergaben. Zur leichteren Verständlichkeit werden am Anfang des Artikels die wichtigsten Änderungen zusammengefasst, und im Anschluss die neue Regelung der Körperschaftssteuer im Detail vorgestellt.
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Zusammenfassung
Die neue Körperschaftssteuer wird erst zum Zeitpunkt der Gewinnausschüttung fällig. Bis dahin beträgt der Steuersatz auf den Gewinn eines in Lettland gegründeten Unternehmens 0%. Bei der Berechnung der Körperschaftssteuer wird das Prinzip 20%/80% angewandt. Das bedeutet, dass der besteuerbare Netto-Betrag bei der Berechnung der zu bezahlenden Körperschaftssteuer mit 20%/80% zu multiplizieren ist.
Der wichtigste Vorteil der Körperschaftssteuer ist, dass die Entrichtung der Steuer aufgeschoben werden kann. Auf diese Weise ist es möglich, diesen Betrag in die Geschäftstätigkeit oder in Investitionsinstrumente zu reinvestieren oder als Umlaufvermögen im Unternehmen zu belassen ,Durch die Aufschiebung der Steuer auf einen späteren Zeitpunkt gewinnt das Unternehmen auch dadurch, dass der gegenwärtige Wert einer in Zukunft zu bezahlbarer Steuer niedriger ist.
Anteilseigner
Für Anteilseigner- natürliche Personen, Gebietsansässige von Lettland, ist die neue Steuer günstiger, denn künftig muss keine Steuer auf die ausgeschüttete Dividende entrichtet werden. Der neue Steuersatz beträgt 20% vom Brutto-Betrag der Dividenden statt der vorherigen 15% und 10% Einkommensteuer. Darüber hinaus sind Steuerinländer in Lettland von der Steuer in Lettland befreit, wenn sie Dividenden aus dem Ausland erhalten. Dies bedeutet, dass Lettland zu einem attraktiven Standort wird, um die Steuerlast zu reduzieren, sollten repatriierte Gewinne aus Investitionen in ausländische Unternehmen erhalten werden.
Ausländische Anteilseigner- natürliche Personen, denen Aktien oder Kapitalanteile an einem lettischen Unternehmen gehören, sollen darauf achten, ob diese Anlage auch künftig vorteilhaft ist. Sollten die ausländischen Anteilseigner planen, den Gewinn des lettischen Unternehmens auszuschütten und als Dividenden auszuzahlen, wird die in Lettland bezahlte Steuer im jeweiligen Land wahrscheinlich nicht gegen die im Ausland für die erhaltenen Dividenden zu bezahlende Steuer aufgerechnet. Als mögliche Lösungen für ausländische Anteilseigner könnte folgendes zu empfehlen sein:
- Den Steuersitz wechseln, zum lettischen Steuerinländer werden und sich von der Dividenden-Steuer befreien;
- Eine Holdinggesellschaft zwischen dem lettischen wirtschaftlich aktiven Unternehmen und dem Anteilseigner gründen;
- Die Finanzierung aus Eigenkapital zum Teil durch Darlehens-Finanzierung ersetzen.
Für Anteilseigner- ausländische juristische Personen wird der Anstieg des Körperschaftssteuersatzes von 15% auf 20% durch den Wertrückgang der zeitlich ausgesetzten Steuer ausgeglichen. Aus dem Grund ist der Einfluss der Körperschaftssteuer längerfristig neutral. Die einzige Ausnahme bilden möglicherweise Produktionsunternehmen, für die die jetzigen, mit der Anschaffung von neuen Anlagen verbundenen Steuerermäßigungen verloren gehen.
Finanzierung
Von der lettischen Gesetzgebung wird die Finanzierung eines Unternehmens durch Darlehen nicht beschränkt (mit Ausnahme der Bedingungen für die Unterkapitalisierung, siehe weiter). Die Auszahlung aus einem lettischen Unternehmen als Darlehen wird beschränkt.
Holdinggesellschaft
Die Vorteile einer lettischen Holdinggesellschaft sind wie folgt:
- Die Veräußerung von Anteilen wird nicht besteuert, sofern die Anteile vom lettischen Unternehmen mindestens 3 Jahre gehalten wurden;
- Die eingehenden und ausgehenden oder die durchfließenden Dividenden werden nicht besteuert.
Die Prinzipien der neuen Körperschaftssteuer
Die neue Regelung der Körperschaftssteuer stützt sich auf das Modell des Kapitalflusses. Das lettische Unternehmen bezahlt die Körperschaftssteuer zu dem Zeitpunkt, zu dem die Dividenden, die bedingten Dividenden oder den Dividenden angeglichene Zahlungen ausgezahlt werden. Dies bedeutet, dass lettische Unternehmen vom jährlichen Gewinn solange keine Körperschaftssteuer zu bezahlen haben, bis eine von den angeführten Auszahlungen getätigt wird.
Hierzu ein Beispiel: Nehmen wir an, dass ein lettisches Unternehmen 2018 einen Gewinn in Höhe von 1,000,000 EUR erzielt hat. Sollten die Anteilseigner die Entscheidung treffen, den Gewinn nicht zu auszuschütten, entstehen keine Steuerverpflichtungen. Treffen sie jedoch die Entscheidung, den gesamten Gewinn auszuschütten, wird für die Berechnung der Steuerschuld das Prinzip 20%/80% angewandt. Dies bedeutet, dass der Netto-Dividendenbetrag durch 80% zu teilen und mit 20% zu multiplizieren ist. Sollten die Anteilseigner beschließen, 100% des Gewinns auszuschütten, beträgt die zu bezahlende Körperschaftssteuer 250,000 = 1,000,000: 80% x 20%.
Der Vorteil der neuen Körperschaftssteuer ist, dass die Einrichtung der Steuer bis zum Zeitpunkt der Gewinnausschüttung ausgesetzt werden kann, und dieser Betrag zur Reinvestierung eingesetzt oder als Finanzierung einbehalten werden kann. Aus dem Grund ist die neue Regelung der Körperschaftssteuer insbesondere für Unternehmen günstig, die nicht beabsichtigen, den Gewinn auszuschütten oder dies zumindest aussetzen wollen. Darüber hinaus ist die neue Regelung der Körperschaftssteuer für ausländische Unternehmen günstig, die mit dem Ziel gegründet werden, bestimmte Funktionen der Unternehmensgruppe zu erfüllen. Typische Beispiele derartiger Organisationen sind Vertragsproduzenten, Händler mit begrenzter Risikoübernahme, Holdinggesellschaften oder gemeinsame Dienstleistungszentren. Dies sind sogenannte “Auszahlungszentren”, in denen der Gewinn kumuliert wird – mit dem Ziel, die der Verrechnungspreisanforderungen abzudecken.
Der Steuersatz
Da die Körperschaftssteuer erst zum Zeitpunkt der Gewinnausschüttung anfällt, beträgt die Körperschaftssteuer 0%, solange der Gewinn im Unternehmen belassen wird.
Der Körperschaftssteuersatz beträgt 20% des Brutto-Betrags der Dividenden. Um den Brutto-Betrag der Dividenden zu berechnen, werden die Netto-Dividenden (Dividenden-Betrag, den der Anteilseigner erhalten möchte) durch 0,8 geteilt. Auf diese Weise wird der Brutto-Betrag der Dividenden berechnet, für den der Körperschaftssteuersatz in Höhe von 20% angewandt wird. Der effektive Steuersatz, das heißt, der Satz, der von den Netto-Dividenden bezahlt wird, beträgt 25%.
Der Vergleich der jetzigen und der bisherigen Regelung der Körperschaftssteuer finden Sie hier.
Der Einfluss auf die Anteilseigner
Die neue Regelung der Körperschaftssteuer bezieht sich nicht nur auf das Unternehmen, sondern auch auf dessen Anteilseigner. Der Einfluss hängt jedoch vom Status des Anteilseigners ab.
Anteilseigner: lettische Gebietsansässige- natürliche Personen
Die von lettischen Steuerinländern erhaltenen Dividenden werden nicht besteuert. Dies ergibt sich aus dem Prinzip, dass von der neuen Körperschaftssteuer sowohl die Körperschaftssteuer als auch die Einkommenssteuer mit einbezogen werden.
Das Prinzip des freien Kapitalflusses legt fest, dass die Anteilseigner gleichbehandelt werden. Aus dem Grund wurde festgelegt, dass lettische Steuerinländer von der Zahlung der Steuer befreit werden, wenn sie Dividenden aus einem ausländischen Unternehmen erhalten – unter der Bedingung, dass der Dividendenauszahler vom erzielten Gewinn die Körperschaftssteuer entrichtet hat. Dies ist ein bedeutender Anreiz für ausländische Investoren, die ihren Steuersitz mit dem Ziel wechseln möchten, von ihren Anlagen Steuer einzusparen.
Anteilseigner: ausländische Gebietsansässige – natürliche Personen
Die lettische Körperschaftssteuer ist keine Quellensteuer, Daher wird der Sitzstaat des ausländischen Anteilseigners nicht erlauben, diese gegen die im Residenzstaat zu bezahlender Einkommensteuer zu kreditieren. Sollte beispielsweise ein russischer Gebietsansässiger, einziger Anteilseigner in einem lettischen Unternehmen, den Gewinn verteilen und 100,000 EUR als Dividende erhalten wollen, beträgt die in Lettland zu bezahlende Körperschaftssteuer 25,000 EUR. Beim Erhalt der Dividenden in Höhe von 100,000 EUR in Lettland, ist der russische Steueransässige verpflichtet, zusätzlich 9% vom Dividenden-Einkommen zu bezahlen. Dies bedeutet, dass der effektive Steuersatz bis auf 34% ansteigt.
Welche Möglichkeiten gibt es, die Steuerlast zu reduzieren? Offensichtlich sollte der ausländische Anteilseigner zwischen dem lettischen Unternehmen und sich selbst als ausländischen Steueransässigen einen „Zwischenraum“ aufzubauen. Sollte als Vermittlung eine Holdinggesellschaft eingebaut wird, wird das Problem gelöst. Als Alternative gilt, das lettische Unternehmen zum Teil durch ein Darlehen zu finanzieren. Insbesondere, weil das neue Gesetz die Zinsenzahlungen nur mit dem Umfang des Eigenkapitals und den Anforderungen für die Festlegung von Verrechnungspreisen beschränkt.
Anteilseigner: ausländische juristische Personen
Für lettische Unternehmen ist die Steuerlast von 15% auf 20% gestiegen. Sollte die Auszahlung von Dividenden jedoch ausgesetzt werden, kann die Wertreduzierung der später bezahlten Steuer ihren Nennwertanstieg übersteigen. Um hauptsächlich die Steuer einsparen, ist es zu empfehlen, die Entrichtung der Steuer möglichst länger aufzuschieben, um davon zu profitieren, dass der zukünftige Wert der ausgesetzten Steuer niedriger als deren jetziger Wert ist.
Die Steuerbasis
Wie bereits erwähnt wurde, wird die neue lettische Körperschaftssteuer zum Zeitpunkt der Ausschüttung des Gewinns entrichtet, beispielsweise als Auszahlung von Dividenden. Allerdings kann der Gewinn nicht nur als Dividenden verteilt und ausgezahlt werden. Die Steuerbasis umfasst nicht nur die einfache Gewinnverteilung. Auf diese Weise wird die Körperschaftssteuer sowohl zum Zeitpunkt der Ausschüttung des Gewinns als auch zum Zeitpunkt der Ausschüttung des bedingten Gewinns entrichtet.
Die Verteilung des Gewinns
Die Verteilung des Gewinns beinhaltet:
- die laufenden und außergewöhnlichen Dividenden;
- die den Dividenden angleichenden Auszahlungen;
- die bedingten Dividenden (Art. 7)
Die Verteilung des bedingten Gewinns
Die folgenden Auszahlungen werden dem bedingt verteilten Gewinn angeglichen, der zur besteuerbaren Basis gehört (das heißt, besteuert wird):
- die mit der wirtschaftlichen Tätigkeit nicht verbundenen Ausgaben (Art. 8);
- die ungewissen Verbindlichkeiten (Art. 9);
- die zur Steuerbasis gehörenden erhöhten Zinsenzahlungen (Art. 10);
- Darlehen an verbundene Personen (Art. 11);
- Korrektur von Verrechnungspreisen
- Ein Teil des überstiegenen Wertes des Fremdvergleichsgrundsatzes (englisch: arm’s length principle), sofern das Unternehmen Waren/ Dienstleistungen von einer verbundenen Person erworben hat, und zwar, für einen Preis, der den Wert des Fremdvergleichsgrundsatzes oder den Marktwert übersteigt, und
- Der Mangel des erhaltenen Wertes, sofern das Unternehmen Waren/ Dienstleistungen an eine verbundene Person unter dem Fremdvergleichsgrundsatz oder unter dem Marktpreis verkauft hat.
- Waren, die ein Nicht-Gebietsansässiger seinen Mitarbeitern oder Vorstandsmitgliedern zur Verfügung stellt;
- Liquidationsquote.
Aus der nicht besteuerbaren Grundlage werden Ausgaben für Repräsentationszwecke und Ausgaben für Weiterbildungsmaßnahmen des Personals, die 5% des Brutto-Gehalts des vorherigen Steuerjahres nicht übersteigen und für die die Beiträge der Sozialversicherung bezahlt wurden, ausgeschlossen (das heißt, sie werden nicht besteuert), sofern diese Ausgaben geteilt von anderen Ausgaben erfasst wurden.
Die Vorteile einer Holdinggesellschaft
Die neue lettische Regelung der Körperschaftssteuer hat zwei Vorteile, die sich auf die Holdinggesellschaften beziehen: Befreiung von der Kapitalertragsteuer und Befreiung von der Steuer für durchfließende Dividenden.
Befreiung von der Kapitalertragsteuer
Ein lettisches Unternehmen kann die Steuergrundlage vom Kapitalgewinn, den das Unternehmen durch die Veräußerung der Anteile erzielt hat, reduzieren, sofern das lettische Unternehmen die Anteile zum Zeitpunkt der Veräußerung mindestens 36 Monate gehalten hat (Art. 13).
Sollte eine lettische Holdinggesellschaft Anteile verkauft hat, die ihr weniger als 3 Jahre gehört haben, soll das Unternehmen keine Steuer bezahlen. Sollte jedoch das Unternehmen die Anteile mindestens 3 Jahre in seinem Besitz gehabt haben, kann es den Kapitalgewinn als Dividenden auszuzahlen, ohne sie zu besteuern. Dies bedeutet, dass die neue lettische Körperschaftssteuer langfristige Anlagen fördert. Jedoch sind auch kurzfristige Spekulationen günstig, sollte das Unternehmen den Gewinn reinvestieren und nicht ausschütten.
Die durchfließenden Dividenden
Die durchfließenden Dividenden sind ein unabdingbarer Bestandteil der neuen Körperschaftssteuer. Da der Gewinn nur einmal besteuert werden soll, werden die durchfließenden Dividenden nicht besteuert.
Sollte also ein lettisches Unternehmen Dividenden von einem anderen lettischen oder ausländischen Unternehmen erhalten, das in seinem Sitzstaat die Körperschaftssteuer bezahlt hat, entrichtet das Unternehmen diese durchfließenden Dividenden, ohne sie zu besteuern. Dieses Prinzip bezieht sich nicht auf Dividenden, die aus Niedrigsteuergebieten (Offshore) erhalten wurden.
Dies ist ein gutes Instrument für Anlagen in Unternehmen, die ein stabiles und hohes Verhältnis von Dividenden-Auszahlungen haben, denn Dividenden können über die Holdinggesellschaft ausgezahlt werden, ohne Steuer zu entrichten.
Finanzierung
Darlehen an verbundene Personen
Die neue Körperschaftssteuer beschränkt die Darlehensvergabe an Anteilseigner und verbundene Personen, die keine Tochterunternehmen sind.
Darlehen an verbundene Personen werden einem bedingt verteilten Gewinn angeglichen, wofür Körperschaftssteuer zu entrichten ist. Demnach wird also das Prinzip 20%/80% angewandt.
Dies bezieht sich jedoch nicht auf Darlehen, die:
- ein Anteilseigner an sein Tochterunternehmen vergibt;
- ein Unternehmen an seine ständige Vertretung im Ausland vergibt;
- Genossenschaften im Bereich der Land- und Forstwirtschaft an ihre Mitglieder vergeben, sofern das Darlehen für die Förderung der Unternehmertätigkeit vergeben wurde.
Die vorher angeführte Bedingung 20%/80% bezieht sich nicht auf:
- Darlehen, die von einer nicht verbundenen Person erhalten wurden;
- Darlehen, die innerhalb eines Steuerjahres vergeben wurden, in dem es keinen unverteilten Gewinn gegeben hat;
- in vorherigen Jahren vergebene Darlehen, deren Summe die Höhe des Eigenkapitals nicht übersteigt, außer die oben angeführten Darlehen;
- Darlehen, die innerhalb von 12 Monaten zurückbezahlt werden;
- Darlehen, die von einem Unternehmen vergeben werden, dem der Status eines sozialen Unternehmens gewährt wurde.
Bei der Rückzahlung des vorher erhaltenen Darlehens ist das Unternehmen berechtigt, die besteuerbare Basis um den Betrag des gelöschten Darlehens zu vermindern. Somit grenzt das Gesetz die Finanzierung des Unternehmens durch Darlehen nicht ein (mit Ausnahme der Bestimmungen der Unterkapitalisierung, worauf nachfolgend eingegangen wird), es beschränkt jedoch die Geldvergabe als Darlehen.
Eingrenzungen der Zinsenausgaben
Die neue Regelung der Körperschaftssteuer beinhaltet auch weiter die Bestimmungen zur Unterkapitalisierung. Allerdings sind sie viel günstiger und erlauben, die Finanzierung der Schulden zu erhöhen. Gemäß der neuen Regelung ist der Steuersatz, der den zulässigen Steuersatz übersteigt, eine bedingte Gewinnverteilung, für die die Körperschaftssteuer angewandt wird.
Der Überschreitungssatz ist:
- Die Summe der Zinsenzahlungen, die das Verhältnis zwischen den Schulden und dem Eigenkapital 4 zu 1 übersteigt;
- Die Summe der Zinsenzahlungen, die 3 Millionen Euro übersteigt und 30 % von EBITDA beträgt.
Die Bestimmungen zur Unterkapitalisierung beziehen sich nicht auf Darlehen, die von Kreditinstituten (in Lettland, im EWR oder in einem Land, mit dem ein Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet wurde) vergeben wurden, sowie auf weitere Finanzierungsarten, die von spezialisierten Finanzinstituten gewährt wurden.
Künftig wird bei der Einhaltung der Bestimmungen zur Unterkapitalisierung der gewichtete Durchschnittszinssatz der Banken nicht in Betracht gezogen. In der Praxis bedeutet das, dass die Anteilseigner, wenn sie eine Finanzierung durch Darlehen erhalten, das Stammkapital gemäß den Bestimmungen zur Unterkapitalisierung strukturieren, sowie das Prinzip des Fremdvergleichsgrundsatzes bezüglich den Darlehenszinsen einhalten sollen. Der Zinssatz soll das Risiko des Darlehensnehmers und weitere Faktoren widerspiegeln. Auf diese Weise kann der zulässige Zinssatz höher sein als vorher.
Korrekturen von Verrechnungspreisen
Eine Abweichung vom Marktwert der Transaktion, die für den Geschäftspartner günstig ist, wird einem bedingt verteilten Gewinn angeglichen, für die die Körperschaftssteuer angewandt wird. Aus diesem Grund haben lettische Unternehmen in Transaktionen mit verbundenen Personen die Prinzipien von Verrechnungspreisen einzuhalten und die Dokumentation zu den Verrechnungspreisen zu erstellen.
Die gültigen Anforderungen für die Verrechnungspreise werden auf unserer Webseite erklärt, die speziell den Verrechnungspreisen gewidmet ist: www.transfer-pricing.lv.
Die mit der wirtschaftlichen Tätigkeit nicht verbundenen Ausgaben
Das neue Gesetz über die Körperschaftssteuer gleicht die mit der wirtschaftlichen Tätigkeit nicht verbundenen Ausgaben einem bedingt verteilten Gewinn an, der in die besteuerbare Basis aufgenommen werden soll.
Mit der wirtschaftlichen Tätigkeit nicht verbundene Ausgaben sind:
- Kosten, von denen die Eigentümer oder die Mitarbeiter des Unternehmens im Ergebnis direkt profitieren (sofern keine Einkommensteuer anzuwenden ist);
- Verminderung des Gewinns, des Umsatzes oder einer weiteren Grundlage, die auf eigene Initiative oder auf Weisung eines Mitglieds erfolgt;
- Schenkungen, Spenden und Darlehen (außer dem Einkommen angeglichene Darlehen, für die die Einkommensteuer angewandt wird);
- Spenden, mit Ausnahmen von denjenigen, auf denen Steuerermäßigung angewandt wird;
- Kosten für den Erwerb von Aktiva, die ab 01.01.2018 erworben wurden, deren Nutzung mit der wirtschaftlichen Tätigkeit nicht verbunden ist, sowie die Unterhaltskosten dieser Aktiva;
- die Wertminderung der Aktiva und deren Unterhaltskosten, sofern sie vor 31.12.2017 erworben wurden und deren Nutzung mit der wirtschaftlichen Tätigkeit nicht verbunden ist;
- Repräsentationskosten und Ausgaben für Weiterbildungsmaßnahmen des Personals, die im laufenden Steuerjahr 5% des Brutto-Gehalts des vorherigen Steuerjahres nicht übersteigen, für die die Beiträge der Sozialversicherung bezahlt wurden;
- Kosten, die mit dem repräsentativen Fahrzeug verbunden sind;
- Kosten für das Begehen einer Straftat oder für den Zweck der Bestechung;
- Bußgelder, Vertragsstrafen, Geldstrafen, sofern diese unverhältnismäßig zum Geschäftswert sind oder an eine verbundene Person oder eine Person in einem Niedrigsteuergebiet bezahlt wurden;
- überzogene Beträge für die Gewinnung (Nutzung) von natürlichen Ressourcen;
- das nicht erzielte Einkommen von einer Rechteübertragung, außer die Bestimmungen im Art. 8 Abs.11d;
- die Unterhaltskosten von bei einem Kreditinstitut verpfändeten Eigentum, sowie die Zahlungen der Grundsteuer, die vom Kreditinstitut geleistet wurden;
- Treibstoffkosten, die die festgelegten Grenzen überschreiten.
Das Steuerjahr
Der Steuerzeitraum ist ein Kalendermonat. Die Erklärung über die Körperschaftssteuer wird für jeden Monat bis zum 20. Kalendertag des folgenden Monats eingereicht.
Sollte der Zeitraum der Vorlage der Steuererklärung ein Quartal sein, wird diese einmal im Quartal eingereicht.
Die Steuerermäßigungen
Der Großteil der Steuerermäßigungen wurde nach der Steuerreform abgeschafft. Die beibehaltenen Steuerermäßigungen werden nachfolgend zusammengefasst.
Die Steuerermäßigungen für Spenden
Gemeinnützige Organisationen, Haushaltsbehörden und staatliche Kapitalgesellschaften können eine Ermäßigung der Körperschaftssteuer für Spenden (Art. 12 des Gesetzes über die Körperschaftssteuer) auf drei Arten bekommen:
- der gespendete Betrag wird nicht in die besteuerbare Basis aufgenommen, jedoch nicht mehr als 5% vom Gewinn des vorherigen Steuerjahres nach der Berechnung der Steuer;
- der gespendete Betrag wird nicht in die besteuerbare Basis aufgenommen, jedoch nicht mehr als 2% vom gesamten für die Arbeitnehmer berechneten Brutto-Gehalt des vorherigen Steuerjahres, von dem die Beiträge der Sozialversicherung bezahlt wurden;
- die von den Dividenden berechnete Körperschaftssteuer wird um 75% des gespendeten Betrags reduziert, jedoch nicht mehr als 20% von der von den Dividenden berechneten Körperschafssteuer.
Die angeführten Ermäßigungen beziehen sich auf die Gesamtsumme der Spenden innerhalb eines Steuerjahres.
Steuerermäßigungen für große Investitionsprojekte und die Sonderwirtschaftszonen
Lettische Unternehmen, deren zu unterstützenden Investitionsprojekte bis zum 31. Dezember 2017 vom Ministerkabinett genehmigt wurden (Art. 17.2 des Gesetzes über die Körperschaftssteuer), sind berechtigt, Steuerermäßigung anzuwenden.
Lettische Unternehmen sind berechtigt, die zu Steuerschuld um die Ermäßigung für die Sonderwirtschaftszonen zu mindern.
Die Vorlage der Steuererklärung
Für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2018 wird für die Körperschaftssteuer eine Steuererklärung eingereicht. Nach der Einreichung der ersten Steuererklärung ist das Unternehmen verpflichtet, die Körperschaftssteuer bis zum 20. Juli 2018 zu entrichten.
Über die folgenden Monate wird die Steuererklärung über die Körperschaftssteuer jeden Monat bis zum 20. Kalendertag eingereicht.
Sollte im laufenden Monat kein mit der Körperschaftssteuer besteuerbares Objekt entstanden ist, ist die Steuererklärung über die Körperschaftssteuer nicht eingereicht zu werden (außer die Steuererklärung über den letzten Monat des Steuerjahres).
Die Anwendung der Steuer für die Nicht-Gebietsansässige: Quellensteuern
Lettische Unternehmen sollen die Körperschaftssteuer bei Nicht-Gebietsansässigen einhalten, sofern ihnen ein Entgelt für folgende Geschäfte ausgezahlt wird:
- für Leitungs- und Beratungsdienstleistungen -20%;
- für die Enteignung eines in Lettland befindlichen unbeweglichen Gutes– 3% vom Betrag;
- bei einer Zahlung an Nicht-Gebietsansässige in Niedrigsteuergebieten und in Steuerfreizonen– 20% (es sind Ausnahmen möglich, sofern der Erwerbspreis der Waren dem Prinzip des Fremdvergleichsgrundsatzes entspricht oder falls die Steuerbehörde eine Genehmigung erteilt hat, die Steuer nicht anzuwenden).
Übergangsfragen
Die Übertragung von Steuerverlusten
Die bis zum 31. Dezember 2017 entstandenen Steuerverluste können auf die folgenden Jahre übertragen werden. Der Steuerzahler kann die für die Dividenden berechnete Körperschaftssteuer um 15% der im vorherigen Steuerjahr entstandenen Verluste reduzieren. Sollte der Steuerzahler diesen Betrag nicht oder nur zum Teil nutzen, kann der übrig geblieben Betrag auf die folgenden vier Steuerjahre übertragen werden. Jedoch ist der Steuerzahler nicht berechtigt, die im laufenden Steuerjahr zu bezahlender Steuer mehr als um 50% vom berechneten Betrag der Körperschaftssteuer zu reduzieren. Aus dem Grund können die Unternehmen, die hohe Steuerverluste kumuliert haben, diese in voller Höhe höchstwahrscheinlich nicht zurückbekommen.
Der unverteilte Gewinn der vorherigen Steuerjahre
Für den Gewinn, der bis zum 31. Dezember 2017 kumuliert wurde, wird die “alte” Regelung der Körperschaftssteuer angewandt. Den Unternehmen wurde ein Übergangszeitraum von zwei Jahren gewährt, in welchem die neue Körperschaftssteuer in Bezug auf den “alten” Gewinn nicht angewandt wird. Innerhalb des Übergangszeitraums werden für Dividenden, die an natürliche Personen ausgezahlt werden (Gebietsansässige und Nicht- Gebietsansässige) eine Einkommensteuer in Höhe von 10% angewandt. Von 2021 an beträgt der Einkommensteuersatz 20%. Für die Zahler der Mikrounternehmensteuer wird 2018 bei der Verteilung sowohl des kumulierten “alten” als auch des “neuen” Gewinns für die ausgezahlten Dividenden die Einkommensteuer in Höhe von 20% angewandt
Steuervorauszahlungen
Die Steuervorauszahlungen werden von den Steuerzahlern nur innerhalb des Übergangszeitraums vom 1. Januar 2018 bis zum 30. Juni 2018 geleistet. Die Höhe der Steuervorauszahlung beträgt 1/12 von der Steuer für das Jahr 2016.